Allgemeine Nutzungsbedingungen & FAQ der Funktion "Bosch Falschfahrerwarnung" in der Radioplayer-App

[Stand: Januar 2019]

1. Geltungsbereich


Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen ("ANB") gelten für die Nutzung der Funktion "Bosch Falschfahrerwarnung" ("Falschfahrer-Funktion") im Rahmen der RADIOPLAYER-App. Es handelt sich um einen Dienst der Radioplayer Deutschland GmbH & Co. KG, Bei der Pulvermühle 23, 22453 Hamburg ("RADIOPLAYER"), vertreten durch die Geschäftsführerin Caroline Grazé. Die Falschfahrer-Funktion basiert auf einer von der Robert Bosch GmbH, Robert-Bosch-Allee 1, 74232 ("Bosch") entwickelten Software. RADIOPLAYER bietet die Falschfahrer-Funktion im Rahmen der RADIOPLAYER-App an. Alle Nutzerinnen und Nutzer (nachfolgende einheitlich "Nutzer") erkennen mit der Nutzung dieser Funktion die nachstehenden ANB als verbindlich an.

2. Funktionsweise der Falschfahrer-Funktion


2.1
Die Falschfahrer-Funktion basiert auf einer Software, die es ermöglicht, ein falsches Auffahren im Bereich von Anschlussstellen auf bundesdeutschen Autobahnen zu erkennen, sofern der Falschfahrer Nutzer der Falschfahrer-Funktion ist oder seine GPS-Daten aus anderen Gründen von der Falschfahrer-Funktion erfasst werden. Erkennt die Falschfahrer-Funktion, dass ein Autofahrer in verkehrter Richtung auf eine Autobahn auffährt, werden die betroffenen Nutzer der Falschfahrer-Funktion, das heißt gegebenenfalls der Falschfahrer selbst sowie entgegenkommende Fahrer im Umfeld des Falschfahrers gewarnt.

2.2 In diesem Fall erhält der Nutzer, der die RADIOPLAYER-App und die Falschfahrer-Funktion aktiviert hat, sowohl eine akustische als auch eine optische Push- Benachrichtigung auf sein Mobiltelefon.
2.2.1 Ist der Nutzer selbst Falschfahrer, erhält er eine akustische und eine optische Benachrichtigung auf seinem Mobiltelefon, mit der Aufforderung die Fahrtrichtung zu prüfen und im Falle des Fahrens entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung am nächstgelegen Fahrbahnrand anzuhalten.
2.2.2 Befindet sich ein Falschfahrer, dessen GPS-Daten von der Falschfahrer-Funktion erfasst werden, im Umfeld eines in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahrenden Nutzers, erhält der betroffene Nutzer eine akustische und optische Benachrichtigung auf seinem Mobiltelefon, mit dem Hinweis, dass sich ein Falschfahrer in der Nähe befindet.

3. Pflichten des Nutzers


3.1
Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Nutzung der Falschfahrer-Funktion das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrsordnung zu beachten und einzuhalten.

3.2 RADIOPLAYER weist insbesondere auf folgendes hin: Während des Betriebs eines Fahrzeugs ist dem Fahrzeugführer die Nutzung von Mobiltelefonen nur gestattet, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist (§23 Abs. 1 a) StVO). Dies gilt auch dann, wenn der Nutzer eine akustische oder optische Benachrichtigung i.S.v. Ziff. 2.2 erhält.
3.2.2 Die Nutzung der Falschfahrer-Funktion entbindet den Nutzer nicht davon, die örtlichen Gegebenheiten sowie die Verkehrslage durch eigene Wahrnehmung zu erfassen, zu beurteilen sowie angemessen zu reagieren.
3.3.3 Erhält der Nutzer eine Benachrichtigung i.S.v. Ziff. 2.2 hat er der aktuellen Verkehrssituation angemessen und den allgemein anerkannten Grundsätzen einer solchen Situation entsprechend zu reagieren. Dies liegt ausschließlich in seiner eigenen Verantwortung.
3.3.4 Der Funktionsweise der Software ist es geschuldet, dass nicht jeder Falschfahrer erfasst werden kann (vgl. Ziff. 2.1). Der Umstand, dass der Nutzer keine Benachrichtigung über einen Falschfahrer in seinem Umfeld erhält, bietet daher keine Gewähr dafür, dass kein Falschfahrer in dem Streckabschnitt fährt.
3.3.5 Die Funktionsfähigkeit der Falschfahrer-Funktion hängt zusätzlich von verschiedenen Faktoren ab, die RADIOPLAYER nicht beeinflussen kann. Voraussetzung für die Verwendung einer entsprechenden Benachrichtigung i.S.v. Ziff. 2.2 ist insbesondere, dass der Nutzer sein Mobiltelefon in Betrieb hat; der Nutzer die RADIOPLAYER-App und/oder die Falschfahrer-Funktion vor Fahrtbeginn neu gestartet hat; in dem jeweiligen Gebiet und zu dem jeweiligen Zeitpunkt eine hinreichende Netzabdeckung besteht; dem Nutzer ausreichend Datenvolumen für die Nutzung der Falschfahrer-Funktion zur Verfügung steht; grundsätzlich eine ausreichende Anzahl an Personen die Falschfahrer-Funktion nutzt; der Falschfahrer Nutzer der Falschfahrer-Funktion ist oder anderweitig von der Falschfahrer-Funktion erfassbare GPS-Daten aussendet.
3.3.6 Die Nutzung der Falschfahrer-Funktion ist räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt

4. Haftung von Radioplayer


4.1
RADIOPLAYER haftet nicht für Schäden aus vom Nutzer begangenen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Strafgesetzbuch. Dies gilt auch für infolge dieser Verstöße verhängte Bußgelder und Geldstrafen.

4.2 RADIOPLAYER haftet nicht für die im Zusammenhang mit der Benutzung der Falschfahrer-Funktion entstandene Schäden des Nutzers oder für Schäden Dritter, die durch ein eigenes Verhalten des Nutzers im Straßenverkehr und nicht unmittelbar und ausschließlich durch die Benutzung der Falschfahrer-Funktion verursacht wurden. RADIOPLAYER haftet im Rahmen dieses Vertrags dem Grunde nach für Schäden des Nutzers oder für Schäden Dritter, die unmittelbar und ausschließlich auf die Benutzung der Falschfahrer-Funktion zurückzuführen sind, wenn
4.3.1 RADIOPLAYER oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben;
4.3.2 die Schäden durch die Verletzung einer Pflicht durch RADIOPLAYER, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten), entstanden sind; bei fahrlässiger Verletzung einer Kardinalspflicht haftet RADIOPLAYER der Höhe nach begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbar typischerweise eintretenden Schadens;
4.3.3 es um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht, welche auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von RADIOPLAYER oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
4.3.4 wenn die Schadensersatzansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz resultieren.

4.4 In anderen als den genannten Fällen ist die Haftung von RADIOPLAYER - unabhängig vom Rechtsgrund - ausgeschlossen.

5. Haftung von Bosch


Bosch haftet nicht für die vom Nutzer verursachten Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Strafgesetzbuch. Dies gilt auch für die infolge dieser Verstöße verhängte Bußgelder und Geldstrafen.

6. Schlussbestimmungen


6.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts.

6.2 Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Das gleiche gilt, soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, die ganz oder teilweise rechtsunwirksame Bestimmung durch eine angemessene Regelung zu ersetzen, die - soweit rechtlich möglich - dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie die Unwirksamkeit bedacht hätten. Gleiches gilt für die nachträgliche Entdeckung einer Vertragslücke.

 

FAQ & Wissenswertes zur Nutzung der Bosch Falschfahrerwarnfunktion

Wie kann die Falschfahrer Funktion genutzt werden?

Zuerst muss in der App den zugehörigen Nutzungsbedingungen zugestimmt werden. Anschließend wird die Standortfreigabe erteilt. Diese ist notwendig um beim Auffahren auf eine Autobahn die korrekte Fahrtrichtung zu ermitteln, sowie um ggf. Warnungen auszusenden, wenn sich umgekehrt ein Falschfahrer in unmittelbarer Umgebung befindet. Hat alles geklappt, stellen Sie bitte vor Fahrtantritt sicher, dass die Falschfahrer-Warnung aktiviert ist. Um Warnungen zu erhalten, muss der Ton angestellt sein und der Nicht-Stören-Modus inaktiv sein. (Bild folgt)

Wie sicher sind meine Daten?

Der Radioplayer nutzt sowohl Zertifikats-Authentifizierung als auch eine HTTPS-Verschlüsselung. Bosch legt seine hohen Qualitätsmaßstäbe auch in Sachen Datensicherheit an. 

Sind meine Daten anonymisiert?

Zu keinem Zeitpunkt ist ein Rückschluss auf ein Smartphone oder einen User möglich.  

Wie viel Datenvolumen wird per Monat ca. benötigt?

Pro Auffahrt generiert die Falschfahrerwarnfunktion in der Radioplayer-App ca. 90kb an Daten. Diese Daten werden aber komprimiert an den Server geschickt. Somit entspricht das benötigte Datenvolumen im Durchschnitt nur ca. 7MB/Monat. Nutzer, die in unmittelbarer Nähe einer Autobahnauffahrt wohnen empfehlen wir, das Feature bei Nichtgebrauch über den Startscreen mit einem Klick zu deaktivieren.  

Wie viele Autobahnauffahrten wurden für die Warnmeldungen erfasst?

Innerhalb von einem Jahr wurden 140.000 Autobahnanschlussstellen in Deutschland evaluiert.

Wie hoch ist die aktuelle Erkennungsrate?

Ca. 94% der Falschfahrten werden von unserem System innerhalb von Sekunden erkannt. Eine absolute Gewissheit gibt es leider nicht.

Wie verhält es sich mit den Berechtigungen bzgl. Push-Nachrichten und GPS-Erkennung?

Für korrekte Funktion der Bosch Falschfahrerwarnung muss die Radioplayer-App auch im Hintergrund auf den GPS und damit den Nutzer-Standort zugreifen, um Autobahn Auf- und Abfahrten erkennen zu können. Sobald sich einer Auffahrt genähert wird, werden anonymisierten Positionsdaten zur Fahrtrichtungserkennung verwendet. Zusätzlich bittet der Radioplayer um Erlaubnis Push-Mitteilungen senden zu dürfen. Nur wenn diese erteilt wurde, können wir Warnungen über Falschfahrer oder Falsch-Auffahrten versenden.  

Radioplayer Deutschland GmbH

Bei der Pulvermühle 23

22453 Hamburg
Tel. 040 / 6077179-13

E-Mail: support(at)radioplayer.de 

HRB-Nr. 142910 Hamburg
DE 296415419

Zum Impressum & Datenschutz der Radioplayer Mobile App